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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Umfang

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Golf Card GmbH, Golf Fee Card International, im Folgenden GFC genannt, und den Abonnenten der Golf Fee Card® ohne Kreditkartenfunktion, im Folgenden Golf Fee Card® genannt, über Leistungen der GFC.
  2. GFC erbringt Lieferungen und Leistungen nur nach Maßgabe dieser Bedingungen. Darüber hinaus gelten die im Bestellformular genannten besonderen Bedingungen. Die Abonnenten kennen die Bedingungen und stimmen ihnen ausdrücklich zu; die Bedingungen werden auch Bestandteil des Vertrages.
  3. Die Golf Fee Card® kann weltweit bei GFC bezogen werden.

2. Beschreibung des Vertragsverhältnisses

  1. Die Bestellung einer Golf Fee Card® ist ein bindendes Angebot. GFC kann dieses Angebot selbst oder über ein Dienstleistungsunternehmen durch Zusendung einer Bestätigung innerhalb von 7 Tagen annehmen.
  2. GFC oder ein Dienstleistungsunternehmen überwacht und verwaltet die Abonnementvereinbarungen gemäß diesen Bestimmungen und Bedingungen.

3. Lieferungen und Dienstleistungen

  1. Die Golf Fee Card® wird regelmäßig geliefert, sobald der Abonnent sie bestellt hat.
  2. Die GFC oder das Dienstleistungsunternehmen transportiert und versendet die Golf Fee Card® per internationaler Post.

4. Verpflichtungen des Abonnenten

  1. Der Abonnent ist verpflichtet, die Golf Fee Card® für die Vertragsdauer zu akzeptieren und den vereinbarten Abonnementbetrag zu bezahlen.

5. Abonnementgebühr

  1. Der Abonnent ist verpflichtet, die vereinbarte Abonnementgebühr für die Golf Fee Card® / Partnerkarte im Voraus zu zahlen; der entsprechende Betrag wird im Vertrag festgelegt.
  2. Die Abonnementgebühren richten sich nach den geltenden Gebühren der GFC. Die GFC passt die Abonnementgebühren an, wenn dies aufgrund einer Erhöhung der Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten erforderlich ist. Eine Gebührenerhöhung ist kein berechtigter Grund für außerordentliche Kündigungen.
  3. Unbeschadet sonstiger Ansprüche kann die GFC bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB).

6. Vertragsdauer und Kündigung

  1. The contract is concluded for the minimum contract term specified in the offer, which is 12 months. Ordinary termination during the agreed minimum contract term is excluded.
  2. Upon expiry of the minimum contract term, the contract shall continue for an indefinite period.
  3. After expiry of the minimum contract term, either party may terminate the contract at any time with one month’s notice.
  4. The membership fee shall be charged annually in advance. In the event of termination after expiry of the minimum contract term, any membership fee already paid that relates to the period following the effective date of termination shall be refunded on a pro rata basis.
  5. Termination must be made in text form (e.g., by email). If the contract was concluded online, the member shall additionally have access to an online cancellation function in accordance with Section 312k of the German Civil Code (BGB).
  6. Upon the termination becoming effective, any physical Golf Fee Card issued must be returned without undue delay. The return of the card is not a prerequisite for the effectiveness of the termination. In the event of non-return, the company may claim reasonable compensation for the value of the card.
  7. The right of both parties to terminate the contract for good cause without notice shall remain unaffected.

7. Schutz der Daten

  1. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten automatisch verarbeitet werden können. GFC hält die materiellen Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein.
  2. Der Abonnent ermächtigt GFC, Adressen und Adressänderungen zur Vertragserfüllung an ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen zu übermitteln.
  3. Ausführliche Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzbestimmungen.
  4.  

8. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Abonnent hat Änderungen, die sich auf die Leistungserbringung (z. B. Änderung der Zustelladresse) oder das Vertragsverhältnis (Namensänderungen) auswirken können, unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Änderungen oder Kündigungen von Abonnementverträgen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen werden von diesem Formerfordernis nicht berührt.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
  3. Die Parteien vereinbaren Ludwigshafen als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit sie rechtswirksam sind.